
Mens rea ist der lateinische Terminus für den im Strafrecht gebräuchlichen Begriff subjektiver Tatbestand. Er setzt sich zusammen aus den Lateinischen Wörtern mens, zu übersetzen mit Bewusstsein, Geist, Verstand sowie reus, das mit Angeklagter übersetzt werden kann. Zusammengesetzt handelt es sich also um den Geist, die Gesinnung des Angeklag...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Mens_rea

Mit mens rea (lat. Geisteszustand des Angeklagten) wird die innere Haltung des Angeklagten zur Tat bezeichnet, die im subjektiven Tatbestand untersucht wird. Dabei unterscheidet man grob zwischen Absicht, Vorsatz und Fahrlässigkeit.
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